Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Kollegen verschiedener Fachbereiche sowie Heilpraktikern (regional, als auch überregional sowie mittlerweile auch international) hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Diese interdisziplinäre Betreuung der Patienten ermöglicht eine optimale Therapieplanung und Behandlung.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit innovativen, ganzheitlich denkenden Kollegen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Patienten mit seinen Beschwerden ernst zu nehmen und die Ursachen der chronischer Beschwerden zu beseitigen, statt Symptome zu behandeln.
Desweiteren besteht der gesetzliche Anspruch der Patienten nach Paragraph 27b des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes zur Einholung einer Zweitmeinung. Krankenkassen müssen daher Konzepte anbieten, die dem gesetzlichen Anspruch gerecht werden. Wir freuen uns auf weitere gesetzliche Krankenkassen, die dentale Zweitmeinungen in Ihr Gesundheitskonzept etablieren.